Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.11.2025 06:46 Uhr
Thema: Re:Kabotage? Antwort auf: Kabotage? von Sascha
>
>"Seit dem 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff.
>Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
>Kabotagebeförderungen durch einen Transportunternehmer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat im
>Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des
>Fahrzeuges zu. Dabei muss für die Kabotagebeförderungen dasselbe Kraftfahrzeug verwendet
>werden, mit welchem auch die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wurde."


Vielen Dank, das erklärt so vieles in meinem privaten Umfeld, das kann man sich gar nicht vorstellen!!
< Auf diese Nachricht antworten >