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| Thema: Kabotage? | Antwort auf: Wer? Wie? Was? Wieso? Weshalb? Warum? von Don Cosmo | |
"Seit dem 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 Kabotagebeförderungen durch einen Transportunternehmer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeuges zu. Dabei muss für die Kabotagebeförderungen dasselbe Kraftfahrzeug verwendet werden, mit welchem auch die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wurde." [https://www.balm.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gueterkraftverkehr/Kabotage.html] |
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