Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.11.2025 03:37 Uhr
Thema: Kabotage? Antwort auf: Wer? Wie? Was? Wieso? Weshalb? Warum? von Don Cosmo

"Seit dem 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff.
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Kabotagebeförderungen durch einen Transportunternehmer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat im
Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des
Fahrzeuges zu. Dabei muss für die Kabotagebeförderungen dasselbe Kraftfahrzeug verwendet
werden, mit welchem auch die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wurde."

[https://www.balm.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gueterkraftverkehr/Kabotage.html]
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