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| Thema: Den Empfang des Führerscheines | Antwort auf: Re:Bescheid vom Landratsamt von Sascha | |
| wollen sie uns bitte mittels der beiliegenden Empfangsbestätigung bestätigen und bis zum 09.09.2025 mit ihrem bisherigen Führerscheindokument zurücksenden. Rein vorsorglich weisen wir sie darauf hin, dass wir beide Führerscheine für ungültig erklären und auf ihre Kosten zur nationalen INPOL-System der Polizei ausschreiben müssen, sofern uns die Empfangsbescheinigung sowie ihr bisheriger Führerschein nicht innerhalb der gesetzten Frist zugehen sollte. Da verlässt man sich doch gerne auf die Post. Porto muss ich natürlich selbst bezahlen. In 14 1/2 Jahren dann wieder neu beantragen. |
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