Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.08.2025 05:42 Uhr
Thema: Lus primae noctis Antwort auf: Ein bisschen Latinum für jedermann von Sascha

"Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht;
französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du
seigneur[1]) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn,
bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen
die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz
(Stechgroschen) zu verlangen. Die Rechtsgepflogenheit beziehungsweise
die zugehörige erotische Machtfantasie ist in der Frühen Neuzeit und
Aufklärung in literarisch-politischen Publikationen publikumswirksam
und verkaufsfördernd dargestellt worden."

So, so, Stechgroschen!
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