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| Thema: Re:Qualifizierung zur befähigten Person? | Antwort auf: Re:Qualifizierung zur befähigten Person? von Mschl | |
> Schon ein Bisschen absurd. Da gibt es sicherlich eine Richtlinie, dass wenn Leitern > nicht regelmäßig durch eine qualifizierte Person überprüft werden, der Betreiber > haftbar gemacht werden kann, wenn ein Dummbatz besoffen runterfällt. > Laut Nutzungsvertrag meines Dienstwagens muss ich mich auch immer von der > Fahrtüchtigkeit meiner Frau überzeugen, bevor ich ihr das Auto überlasse. Sie glaubt > mir aber nicht, dass sie dabei nackt sein muss. (*Notiz an mich: ich muss mal den > PDF-Creator anwerfen...) Lass dir mal lieber vorher auch noch den Führerschein zeigen! |
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