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| Thema: Re:Qualifizierung zur befähigten Person? | Antwort auf: Re:Qualifizierung zur befähigten Person? von Mschl | |
| >Schon ein Bisschen absurd. Da gibt es sicherlich eine Richtlinie, dass wenn Leitern nicht regelmäßig durch eine qualifizierte Person überprüft werden, der Betreiber haftbar gemacht werden kann, wenn ein Dummbatz besoffen runterfällt. Ich glaub, jeder Gegenstand in Deutschland sollte und müsste regelmäßig überprüft werden. Bei manchen ist das sinnvoll, bei anderen eher nicht. Ich hab jetzt jedoch nicht gesehen, welche Leitern das alles umfasst. Snoopy klettert meist auf irgendwelche Tische anstelle ihre Trittleiter zu benutzen. ODER ruft mich, egal was ich gerade tue. >Laut Nutzungsvertrag meines Dienstwagens muss ich mich auch immer von der Fahrtüchtigkeit meiner Frau überzeugen, bevor ich ihr das Auto überlasse. Sie glaubt mir aber nicht, dass sie dabei nackt sein muss. (*Notiz an mich: ich muss mal den PDF-Creator anwerfen...) Evtl. kannst Du Dich auch noch mal qualifizieren lassen für diese Tätigkeit. Wichtig wäre auch, dass Du vor dem Lehrgang diese Form der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung ins Lehrmaterial übernimmst. |
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