| "Rein vorsorglich weisen wir sie darauf hin, dass die weitere Bearbeitung ihres Antrages von der Begleichung der ausgewiesenen Verwaltungsgebühr abhängig ist! Bezahlen sie den Gesamtbetrag schnellstmöglich, zur Vermeidung von Säumniszuschlägen, jedoch spätestens bis 14.08.2025!" Ich wurde zudem noch unhöflich darauf hingewiesen, dass mit Eingang dieser Verwaltungsgebühr noch 5 weitere Wochen ins Land ziehen werden, bis mir mein neuer, aufgezwungener Führerschein vorliegt. Dieser Tonfall ey! Aber was erwartet man schon von so einer Behörde... |