|
||
| Thema: Fristen | Antwort auf: Zum Bürgerbüro... von Don Cosmo | |
| >[https://pp-forum.p44.net/pxmboard.php?mode=message&brdid=1&msgid=449068] > >Woran erkenne ich denn, dass ich meinen Führerschein tauschen muss? Ich hab meinen ja erst 2007 gemacht. ![]() [https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/#fristentabellen-fuer-den-umtausch] Dann hast du noch bis zum 19. Januar 2028 Zeit. Obacht: die neuen Führerscheine müssen ALLE nach 15 Jahren erneuert werden, eine Gesundheits/Tauglichkeitsprüfung findet (noch) nicht statt, es kostet aber jedesmal Geld (momentan 25 Euro, soweit ich weiß). Also würde ich diese Frist auch erst mal bis zum Ende ausnutzen. Bei Führerscheinen, die BIS zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsdatum, NACH dem 01.01.1999 das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Edit: Noch mal deutlicher: Es gilt das AUSSTELLUNGSDATUM, nicht das ERTEILUNGSDATUM des Führerscheins. Manche haben ja, wie Turzillamann, schon "freiwillig" auf den EU-Kartenführerschein gewechselt. ***Diese Nachricht wurde von turzilla am 24.06.2025 15:25 bearbeitet.*** |
||
| < Auf diese Nachricht antworten > | ||