turzilla  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 05.02.2025 16:16 Uhr
Thema: Re:Hin und her... Antwort auf: Re:Hin und her... von Don Cosmo
>Apropos, so ne Vollmacht oder so kann man nur machen, wenn derjenige nicht mehr selbst entscheiden kann? In solchen Sachen, wo sich halt ... alte Menschen nimmer auskennen können, wäre das halt ... praktisch?

Ich habe eine Vollmacht über ihr Bankkonto, mehr geht nicht, so lange sie noch bei "Verstand" ist. Ich verstehe halt nicht, warum ich bei einem ollen Telefonvertrag der Telekom Sterbeurkunde UND Heiratsurkunde vorlegen muss, nur um den Vertragspartner auf den Namen des verbliebenen Ehegatten zu ändern. Die Änderung der Bankverbindung war problemlos möglich und sie buchen seit über 4 Jahren von ihrem damals neu eingerichteten Konto ab.
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