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| Thema: Guten! nt | Antwort auf: Der Knut von Don Cosmo | |
Es geht immer noch um die Usernamenänderung: Das Verfassungsgericht hielt mittlerweile mit Verweis auf die eigene Rechtsprechung dagegen: Der Lokalregierung im PP stehe für ihre exekutive Tätigkeit des unantastbaren Kernbereichs der Usernamenänderung nicht zu Gebühren in Form von Schekeln zu erheben, die einen grundsätzlichen, nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließen. Dieser Schutz setze sogar dem parlamentarischen Auskunftsrecht Grenzen und sei folglich erst recht bei Usernamenänderungs- Ersuchen zu beachten, handle es sich dabei doch "lediglich um eine einfach-gesetzliche Maßnahme zur Förderung von in der Verfassung verankerten Prinzipien". Derlei Grundsätze müssten auch auf die Verwaltungstätigkeit des Bundesverfassungsgerichts (in Dimension C137) übertragen werden. Ja, nee, ich bleibe dabei: Er muss die Namensänderung noch bezahlen! In diesem Sinne! |
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