Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 06.12.2024 20:43 Uhr
Thema: Guten! nt Antwort auf: Der Knut von Don Cosmo

Es geht immer noch um die Usernamenänderung: Das Verfassungsgericht hielt mittlerweile
mit Verweis auf die eigene Rechtsprechung dagegen: Der Lokalregierung im PP stehe für
ihre exekutive Tätigkeit des unantastbaren Kernbereichs der Usernamenänderung nicht zu
Gebühren in Form von Schekeln zu erheben, die einen grundsätzlichen, nicht ausforschbaren
Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließen. Dieser Schutz setze sogar dem
parlamentarischen Auskunftsrecht Grenzen und sei folglich erst recht bei Usernamenänderungs-
Ersuchen zu beachten, handle es sich dabei doch "lediglich um eine einfach-gesetzliche
Maßnahme zur Förderung von in der Verfassung verankerten Prinzipien". Derlei Grundsätze
müssten auch auf die Verwaltungstätigkeit des Bundesverfassungsgerichts (in Dimension C137)
übertragen werden. Ja, nee, ich bleibe dabei: Er muss die Namensänderung noch bezahlen!
In diesem Sinne!
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