Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.06.2024 19:02 Uhr
Thema: Re:Gehaltsangabe in Stellenauschreibung Antwort auf: Re:Gehaltsangabe in Stellenauschreibung von Don Cosmo

> Muss ja keine 1:1 Vergleichbarkeit sein, aber natürlich wiegen sie gerade
> Mainframeler mit Gold auf und andere ITler „nur“ mit Silber. Und wenn sie
> ne ewig lange Liste an Skills verlangen, muss das Gehalt auch passen.
> Gerade für die Bewerber sollte sich eine Bewerbung ja auch lohnen…


Mainfraimler sind die mit der Burger King Krone unter den ITlern?!

> Normalerweise nicht, da gibt es ja die Besoldungsstufen von niedrigster
> Speichellecker bis Oberstudiendirektor. Ich meine, dass das beim Staat
> eben nicht deutlich schwanken sollte.


"Bewerber mit Staatsexamen oder einem Masterabschluss steigen meist in der
Besoldungsgruppe A 13 in den höheren Dienst ein, der höchsten Laufbahn im
öffentlichen Dienst. Die Grundbezüge im Bund begannen hier zuletzt bei 4592
Euro. Bewerber können innerhalb dieser Gruppe aber deutlich mehr verdienen.
Die A-Besoldungsgruppen sind in jeweils acht Stufen unterteilt. Abhängig von
der vorherigen Berufserfahrung starten neue Beamte auf einem höheren Gehalts
niveau. In A 13 sind auf Stufe acht maximal 5904 Euro monatlich möglich."

Die sich natürlich je nach Bundesland auch schon mal unterscheiden. Und:
Es gibt das alles noch mal in B-Form: "Wer aber zu den absoluten Spitzen-
verdienern unter den Beamten zählen will, muss den Sprung in die Besold-
ungsordnung B schaffen. Sie deckt die Spitzenposten im öffentlichen Dienst
ab. Die Grundbezüge beginnen bei 7251 Euro und reichen in Besoldungsgruppe
11 bis 15.075 Euro. Das Spitzengehalt in B 11 liegt also fast doppelt so
hoch wie das in A 16."

Btw. gesehen, bei der Deutschen Rentenversicherung:



> Was neu eingestellte Kollegen bei uns verdienen im Vergleich zu mir, der
> sich 20 Jahre strebsam abgerackert hat und der Firma deutlich mehr hilft,
> will ich lieber gar nicht wissen. Aber ich bin zu faul für Jobhopping.


Also woanders ist das normalerweise so, dass die neuen Kollegen deutlich
weniger verdienen, als die Alteingesessenen -- in der freien Wirtschaft
ist das vielleicht anders. Kenne eigentlich nur Beispiele aus dem ÖD oder
Ehemaligen Staatsfirmen.
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