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Thema: Re:Gehaltsangabe in Stellenauschreibung | Antwort auf: Re:Gehaltsangabe in Stellenauschreibung von Sascha | |
>Ja, aber ist halt ein Unterschied, ob die Anforderungen Gebäudereiniger heißen >oder ITler mit einer 3 Seiten Liste an Krams, den der ITler können soll -- wenn >in der anderen IT-Anzeige die Liste an Anforderungen vielleicht ähnlich lang >sind, aber ganz andere Systeme betreffen. Stelle ich mir schwierig vor. Muss ja keine 1:1 Vergleichbarkeit sein, aber natürlich wiegen sie gerade Mainframeler mit Gold auf und andere ITler „nur“ mit Silber. Und wenn sie ne ewig lange Liste an Skills verlangen, muss das Gehalt auch passen. Gerade für die Bewerber sollte sich eine Bewerbung ja auch lohnen… >Und ich glaube selbst im Öffentlich Dienst, wo es de fakto ja Angaben gibt, >gehen die einzelnen Gehaltstufen auch noch von Summe X bis Summe Y. Normalerweise nicht, da gibt es ja die Besoldungsstufen von niedrigster Speichellecker bis Oberstudiendirektor. Ich meine, dass das beim Staat eben nicht deutlich schwanken sollte. Was neu eingestellte Kollegen bei uns verdienen im Vergleich zu mir, der sich 20 Jahre strebsam abgerackert hat und der Firma deutlich mehr hilft, will ich lieber gar nicht wissen. Aber ich bin zu faul für Jobhopping. |
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