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| Thema: Streit um die Pelle | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
Die Wurstpelle natürlich: "Zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Hülle und die Verschlussclips. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Es hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Münster auf. Dort war eine Firma mit ihrer Klage gegen ein Verkaufsverbot ihrer Produkte wegen ein paar Gramm zu wenig Wurst in der Verpackung unterlegen." [https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wurst-firma-darf-pelle-zum-gewicht-dazuzaehlen-a-8576e79b-0860-493a-b219-07dd6800aad2] |
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