Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 26.05.2024 06:13 Uhr
Thema: Streit um die Pelle Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama

Die Wurstpelle natürlich:

"Zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Hülle und die
Verschlussclips. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster entschieden. Es hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht
Münster auf. Dort war eine Firma mit ihrer Klage gegen ein Verkaufsverbot ihrer Produkte
wegen ein paar Gramm zu wenig Wurst in der Verpackung unterlegen."

[https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wurst-firma-darf-pelle-zum-gewicht-dazuzaehlen-a-8576e79b-0860-493a-b219-07dd6800aad2]
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