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| Thema: Re:Autohersteller müssen TV-Sender anbieten | Antwort auf: Autohersteller müssen TV-Sender anbieten von Sascha | |
| >Mit dieser Feststellung der ZAK kommen auf die Anbieter besondere Pflichten zu: Sie >müssen einen freien und nicht willkürlich behinderten Zugang zu Medienangeboten >sicherstellen. Insbesondere die Angebote öffentlich-rechtlicher Sender und regional >informierender Privatsender müssen in unter die Medienregulierung fallenden >Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein" Steht da irgendwo anders noch was von TV-Sender, sonst denke ich da nämlich zuerst an Radio-Sender. Und dann finde ich den Einwand gerechtfertigt, sprich die Autohersteller können keinen Exklusivdeal mit Spotify oder Apple Music abschließen, der für 15€ im Monat abonniert werden muss, sonst gibts keinen Ton, sondern selbstverständlich müssen normale Dienste über FM oder DAB auch diskriminierungsfrei und ohne Zusatzkosten nutzbar sein. |
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