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| Thema: Autohersteller müssen TV-Sender anbieten | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
Und die Öffentlich-Rechtlich natürlich erst recht! "Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat erstmals die Benutzeroberflächen von In-Car-Entertainment-Systemen medienrechtlich bewertet. Das betrifft gleich mehrere Autohersteller sowie deren Systeme – und Tesla in ganz besonderem Maße. In ihrer vergangenen Sitzung hat die ZAK festgestellt, dass die Auto-Unterhaltungssysteme von BMW / Mini, Audi und Tesla Benutzeroberflächen im Sinne des Medienstaatsvertrages sind: Sie entscheiden nach Auffassung der Medien regulierer mit darüber, welche Angebote zugänglich sind. Mit dieser Feststellung der ZAK kommen auf die Anbieter besondere Pflichten zu: Sie müssen einen freien und nicht willkürlich behinderten Zugang zu Medienangeboten sicherstellen. Insbesondere die Angebote öffentlich-rechtlicher Sender und regional informierender Privatsender müssen in unter die Medienregulierung fallenden Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein" |
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