Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 01.05.2024 04:40 Uhr
Thema: Autohersteller müssen TV-Sender anbieten Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama

Und die Öffentlich-Rechtlich natürlich erst recht!

"Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat
erstmals die Benutzeroberflächen von In-Car-Entertainment-Systemen medienrechtlich
bewertet. Das betrifft gleich mehrere Autohersteller sowie deren Systeme – und Tesla
in ganz besonderem Maße. In ihrer vergangenen Sitzung hat die ZAK festgestellt, dass
die Auto-Unterhaltungssysteme von BMW / Mini, Audi und Tesla Benutzeroberflächen im
Sinne des Medienstaatsvertrages sind: Sie entscheiden nach Auffassung der Medien
regulierer mit darüber, welche Angebote zugänglich sind.

Mit dieser Feststellung der ZAK kommen auf die Anbieter besondere Pflichten zu: Sie
müssen einen freien und nicht willkürlich behinderten Zugang zu Medienangeboten
sicherstellen. Insbesondere die Angebote öffentlich-rechtlicher Sender und regional
informierender Privatsender müssen in unter die Medienregulierung fallenden
Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein"
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