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| Thema: Sonntag ist der Tag der seelischen Erhebung | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Teo-Läden um Verkaufsstellen im Sinne des hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Ein persönlicher Kontakt der Kundschaft mit einem Verkäufer sei dafür keine Voraussetzung. Das Ladenöffnungs gesetz diene "nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen", entschied das Gericht in dem Eilverfahren. Der Beschluss ist verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar." [https://www.fr.de/hessen/tegut-nach-urteil-neue-diskussion-zu-ladenoeffnungszeiten-zr-92760860.html] Prinzipiell müssen jetzt alle Automaten in Hessen an Sonntagen abgeschaltet werden? |
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