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| Thema: Strafrechtliche Konsequenzen | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Abgeordnete, die ihre Stellung ausnutzten, um sich persönlich zu bereichern, sollten in Zukunft strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Dies sei bisher nicht der Fall. Zudem solle andersherum für eine Bestechung auch bestraft werden, wer Abgeordneten für eine solche Interessenswahrnehmung Geld anbiete. Die Reform werde im Januar oder Februar verabschiedet." [https://www.tagesspiegel.de/politik/strafrechtliche-konsequenzen-ampelkoalition-will-gegen-abgeordnetenbestechung-vorgehen-10937104.html] Jetzt ist die Frage, sofern sich Geldgeber und Geldnehmer nicht mehr erinnern können, inwieweit es mit einer Verfolgung ausschaut! |
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