Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 18.12.2023 04:14 Uhr
Thema: Strafrechtliche Konsequenzen Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama

"Abgeordnete, die ihre Stellung ausnutzten, um sich persönlich zu bereichern,
sollten in Zukunft strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Dies sei
bisher nicht der Fall. Zudem solle andersherum für eine Bestechung auch
bestraft werden, wer Abgeordneten für eine solche Interessenswahrnehmung
Geld anbiete. Die Reform werde im Januar oder Februar verabschiedet."

[https://www.tagesspiegel.de/politik/strafrechtliche-konsequenzen-ampelkoalition-will-gegen-abgeordnetenbestechung-vorgehen-10937104.html]

Jetzt ist die Frage, sofern sich Geldgeber und Geldnehmer nicht
mehr erinnern können, inwieweit es mit einer Verfolgung ausschaut!
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