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| Thema: Fundkater zurück in angestammte Wohnung | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
Landgericht Köln (Az.: 9 S 26/23) "Miriam Miez* und ihre Tochter Mimi finden im Jahr 2013 Kater Kalle vor ihrer Hauseingangstür. Beide nehmen den Kater in die gemeinsame Wohnung auf und so bleibt Kalle auch dort, als Tochter Mimi 2016 bei der Mama auszieht. Sechs Jahre später nimmt Mimi den Kater aus der Wohnung ihrer Mutter mit, seitdem lebt er bei der Tochter. Mutter Miriam vermisst Kalle allerdings und es kommt, wie es kommen muss, damit dieser Fall vor Gericht landet. Mutter Miriam verklagt ihre Tochter auf Herausgabe des Katers. Zu Recht? Die Richter des Landgerichts Köln haben Folgendes entschieden: "Wird ein gefundener Kater in den Haushalt aufgenommen, ohne ihn als Fundtier zu melden, entsteht kein rechtliches Eigentum an dem Tier. Kommt es zum Streit um den Vierbeiner, ist daher entscheidend, wer zuletzt die faktische Verfügungsgewalt darüber hatte. Besitzerin war hier die Mutter, weil sich der Kater zuletzt bei ihr aufgehalten hat. Die Tochter hat verbotene Eigenmacht verübt, indem sie vergangenes Jahr den Kater ohne Zustimmung ihrer Mutter mitnahm." Tochter Mimi muss ihrer Mutter Miriam Kater Kalle zurückgeben." Hat jemand auch mal Kalle gefragt?! |
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