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| Thema: Intendantinnenwahl wohl rechtswidrig | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Der rbb teilte mit, das Gutachten am Mittwoch erhalten zu haben und es jetzt zu prüfen. "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer Stellungnahme. (...) In dem Gutachten wird weiterhin kritisiert, dass ein vierter Wahlgang abgehalten wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war. Zudem sei bei der Auswahl nicht beachtet worden, dass Ulrike Demmer – seit Anfang September rbb-Intendantin – wichtige Anforderungen für das Amt nicht erfülle, so das Gutachten. Ihre Position als Sprecherin der Bundesregierung zwischen 2016 und 2021 verhindere, dass Demmer die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne garantieren könne. Zudem wird in dem Dokument kritisiert, dass sich Dietmar Woidke in seiner Funktion als Ministerpräsident von Brandenburg vor der Wahl per Brief an den Verwaltungsrat gewendet hatte. Dieses Gremium ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit der Intendantin verantwortlich. Woidkes Brief stelle eine Verletzung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Staatsferne des öffentlich- rechtlichen Rundfunks dar, heißt es in dem Gutachten." Mit mehr Geld wäre das wohl nichts passiert -- nehme ich einfach mal an! |
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