Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.09.2023 03:54 Uhr
Thema: Intendantinnenwahl wohl rechtswidrig Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama

"Der rbb teilte mit, das Gutachten am Mittwoch erhalten zu haben und es jetzt
zu prüfen. "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von
Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtaufsicht durchgeführt,
die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer
Stellungnahme. (...)

In dem Gutachten wird weiterhin kritisiert, dass ein vierter Wahlgang abgehalten
wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl
sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war.

Zudem sei bei der Auswahl nicht beachtet worden, dass Ulrike Demmer – seit
Anfang September rbb-Intendantin – wichtige Anforderungen für das Amt nicht
erfülle, so das Gutachten. Ihre Position als Sprecherin der Bundesregierung
zwischen 2016 und 2021 verhindere, dass Demmer die verfassungsrechtlich gebotene
Staatsferne garantieren könne.

Zudem wird in dem Dokument kritisiert, dass sich Dietmar Woidke in seiner
Funktion als Ministerpräsident von Brandenburg vor der Wahl per Brief an den
Verwaltungsrat gewendet hatte. Dieses Gremium ist für den Abschluss eines
Arbeitsvertrags mit der Intendantin verantwortlich. Woidkes Brief stelle eine
Verletzung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Staatsferne des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks dar, heißt es in dem Gutachten."

Mit mehr Geld wäre das wohl nichts passiert -- nehme ich einfach mal an!
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