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Thema: Keine EU-Klagen möglich | Antwort auf: Brexit von PUH | |
"Der Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits im Jahr 2020 muss von den Bürgerinnen und Bürgern Großbritanniens hingenommen werden. Dies sei "eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten", nicht aber beklagbarer Entscheidungen der EU, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Klagen vor den EU-Gerichten seien daher unzulässig." [https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/brexit-klage-eugh-eu-rechte] Dann muss man halt vor den eigenen Gerichten klagen. |
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