Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 03.06.2023 04:00 Uhr
Thema: Tierschutzpartei siegt vor Gericht Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama

"Wer bei einer Landtagswahl 2,6 Prozent der Stimmen bekommt, darf am Wahlabend
nicht in die Kategorie „Andere“ verbannt werden. So kann man ein kürzlich
ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg
interpretieren (Az.: OVG 3 B 43/21). Es bezog sich auf die letzte Landtagswahl
in Brandenburg."

[https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tierschutzpartei-siegt-gegen-den-rbb-berichte-zur-landtagswahl-18929102.html]

Immer dran denken!
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