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| Thema: Tierschutzpartei siegt vor Gericht | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Wer bei einer Landtagswahl 2,6 Prozent der Stimmen bekommt, darf am Wahlabend nicht in die Kategorie „Andere“ verbannt werden. So kann man ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg interpretieren (Az.: OVG 3 B 43/21). Es bezog sich auf die letzte Landtagswahl in Brandenburg." [https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tierschutzpartei-siegt-gegen-den-rbb-berichte-zur-landtagswahl-18929102.html] Immer dran denken! |
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