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| Thema: Umgangsrecht auch für den gemeinsamen Hund | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Nach der Trennung eines Paars kann auch für den gemeinsamen Hund eine Art Umgangsrecht gelten. Das entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatten sich ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein ehemaliger Lebensgefährte während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der beiden Expartner. Der andere wollte sich auch gern um das Tier kümmern und verlangte von seinem früheren Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wurde ihm mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einer Hauptbezugsperson bliebe." [https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/trennung-umgangsrecht-hunde-100.html] Gut für's Hundi! |
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