Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 13.04.2023 03:46 Uhr
Thema: Alptraum Albtraum! Antwort auf: "Albtraum Bauzinsen von Arne

"Tatsächlich sind seit Verabschiedung der Rechtschreibreform beide Schreibweisen
zulässig. Bis dahin, also bis zum 1. August 1998, durfte das Wort nur mit "p"
geschrieben werden."
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