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| Thema: Schüler beim S-Bahn Surfen versichert | Antwort auf: Nichts ist so alt wie die Nachricht von gestern. von Daiyama | |
"Im Fall eines Schülers aus Brandenburg, der sich 2015 beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule schwerste Verletzungen zuzog, hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag einen gesetzlichen Unfallschutz bejaht. Nach Ansicht des höchsten deutschen Sozialgerichts liegt ein sogenannter Wegeunfall vor, bei dem der Schutz der Schülerunfallversicherung greift." (...) Der damals 15 Jahre alte Gymnasiast war nach Schulende mit einem Regionalexpress auf dem Weg nach Hause. Mit einem Vierkantschlüssel öffnete er während der Fahrt die geschlossene Tür eines Waggons und stieg auf die Lok. Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung und stürzte brennend von der Lok. Er überlebte schwer verletzt, unter anderem zog er sich Verbrennungen von etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu (Aktenzeichen B 2 U 3/21)." [https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/bundessozialgericht-schueler-beim-bahnsurfen-versichert-18788609.html] Jahrzehntelang waren Arbeitnehmer am Arsch, wenn sie ihren Weg zur Arbeit um drei Meter verlassen haben um auf's Klo oder Einkaufen o.ä. zu gehen und denen dann der Versicherungsschutz verwehrt wurde wenn etwas passiert ist, aber S-Bahn Surfer sind versichert. |
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