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> >> Also, ich denke, es ist klar, dass die hier höchst illegal Asche machen wollen. >> Die verkaufen Roms, die sie sich aus dem Netz gesaugt haben, zusammen mit >> Emulatoren, die sich sich aus dem Netz gesaugt haben und packen die anscheinend >> auf einen entsprechend verkleideten und mit einer Wrapping Software bespielten >> Raspberry Pi, der sonst um die 30 EUR kostet. Dazu noch ein Gammelpad, MicroSD >> Karte und ab dafür, 200+ EUR im Verkauf. Du kannst die Spielelisten als Excel >> -File runterladen und sie verkaufen das Ding in verschiedenen Bundles; Bundle >> 1 hat 5000 Spiele, das teurere Bundle 2 schon 10.000 Spiele quer über alle >> Plattformen. Natürlich besteht noch eine kleine Restchance, dass sie durch das >> dezent widersprüchliche Geschwurbel auf der Artikel- und Legalsite doch nur einen >> nackten Raspberry Pi ausliefern und all die 10.000 Games-Listen nur "Vorschläge" >> sind, was man da draufladen könnte. Zuerst war ich etwas skeptisch ob des >> Platzbedarfes von 100 Playstation-Titeln, aber dann ist mir eingefallen, dass ein >> PS-Game nur maximal 700 MB haben kann, also maximal 70 GB für 100 Spiele und dass >> man eine 128GB MicroSD mittlerweile für 35 EUR bekommt. > >Würden die Spiele denn alle ohne Probleme laufen? > >> Edit: Übrigens, gerade beim googlen was Interessantes gefunden, wie's hier i >>n Deutschland mit dem schwammigen Recht auf "Privatkopie" aussieht. Es scheint >> so, wenn ich das richtig sehe, dass eine zur privaten Gebrauch gedachten Kopie >> von besessenen Computerprogrammen (unter die auch Spiele fallen) angefertigt >> werden darf (genauer: "es liegt keine Straftat vor"), auch wenn dabei technische >> Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen. Diese letzte Einschränkung, "teschnische >> Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden", zielen wohl nur auf Musik und Film> >> ab. Interessant! > >Da hat die Game-Industrie wohl schlechtes Lobbying betrieben. >Wusste ich aber auch nicht. > >> [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_Schutzmaßnahmen] >> [i:Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die >> technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen >> wirksamen Kopierschutz zu umgehen. >> Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.] ([https://www.gesetze- >> im-internet.de/urhg/__69a.html], Abs. 5) >> [i:Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch >> erfolgt. ]([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html]) > >Wobei man da vielleicht auch im Hinterkopf hatte, alte Programme auch >neuen Computern nutzbar zu machen - aber so viel Weitsicht wäre neu.
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