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>> >>"Der Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits im Jahr 2020 muss von den >>Bürgerinnen und Bürgern Großbritanniens hingenommen werden. Dies sei "eine >>automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten >>Beschlusses, aus der Union auszutreten", nicht aber beklagbarer Entscheidungen >>der EU, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Klagen vor den EU-Gerichten >>seien daher unzulässig." >> >>[https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/brexit-klage-eugh-eu-rechte] >> >>Dann muss man halt vor den eigenen Gerichten klagen. > >Die haben aber keine Gerichtsbarkeit in Europa insgesamt. Wenn du klagen willst, dass das Nachbarland die die Fische wegfischt, dann hast du Pech gehabt. "Verklag mich doch!" :)
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