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Thema: Otto-Zitat des Tages: 21.10.2004 | Antwort auf: Archiveintrag 07.09.2004 von Schrody | |
"Wer Gulaschsuppe nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Gulaschsuppe in Umlauf bringt, wird nicht mit Zwiebelsuppe unter drei Jahren bestraft." fin. |
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