turzilla  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 25.02.2020 08:57 Uhr
Thema: Archiveintrag, 25.02.2020 Antwort auf: Archiveintrag, 26.10.2019 von PUH
Hallo Archiv,

huch, für die Anmeldung zum neuen Schuljahr greift ja zum ersten Mal die "Masern-Impfpflicht" und zur Anmeldung muss ein Impfnachweis beigelegt werden. Ich hatte das nur für die Kindergärten auf dem Schirm.

"Was passiert, wenn dieser Nachweis fehlt?

Das Kind muss trotzdem zur Schule gehen. In Deutschland gibt es nämlich eine Schulpflicht. Die Schule muss aber das Gesundheitsamt informieren. Das Amt spricht dann mit den Eltern und erklärt ihnen, warum eine Impfung gegen Masern wichtig ist. Weigern sich die Eltern dann immer noch, kann es eine Geldstrafe geben. Die Kinder werden aber nicht zu einer Impfung gezwungen."

Das ist ja lustig, da haben die Schulen sicher viel Spaß damit! Wie das dann wohl an den Waldorfschulen abläuft?

Die Karotten hab ich schon in der Erde, das Rhabarberpflänzchen muss die nächgsten Tage noch rein, das habe ich vergessen. Ich musste jetzt auch erst mal eine Hacke bestellen, mein Erbstück scheint irgendwann man entsorgt worden zu sein, wobei das sicher seinen Grund hatte. Mitte März geht es dann weiter mit Petersilienwurzeln, Radieschen, Rettich, bunter Bete und Gladiolen. Yuna gefiel der bunte Mangold, wobei ich nicht sicher bin, ob sie und ich das mögen. Ich bin als Kind ja 8 Wochen mit FSME im Krankenhaus gelegen und wurde damals mit Spinat übersättigt, seither ist der eher verzichtbar für mich.
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