Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 19.05.2018 06:03 Uhr
Thema: Re:Archiveintrag, 18.05.2011 Antwort auf: Archiveintrag, 18.05.2011 von Don Cosmo

> Kurios war zB gestern eine Hecke, die auf einem vielleicht 4*5 Meter großem
> Bereich im Gemeinschaftseigentum liegt, somit 100% in der Verantwortung des
> Hausmeisters. Der Abschnitt liegt direkt am Fußweg und neben einem Durchgang
> und einem Abgang zum Fahrradkeller, ergo drei Seiten mit Hecke. Geschnitten
> wurde jedoch nur die Seite an der Straße, von Unkrautentfernung mal ganz zu
> schweigen. Ich schau mal heute nach, ob das nun erledigt wurde, weil gestern
> vielleicht der Regen kam. Rechts und links von diesem Bereich sind jedoch Hecken
> im Sondernutzungseigentum, wo also Mieter oder Eigentümer schneiden müssten, zum
> Fußweg hin geschnitten worden. Hmmm, hmmm, hmmmmm.


Ja, das muss dann auch am besten so festgehalten werden, sonst gibt's
da immer nur Ärger. Dem Hiwi wird da eh nur gesagt, einmal Hecke an der
Straße schneiden und gut ist.
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