dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.03.2016 13:26 Uhr
Thema: Re:Archiveintrag, 09.03.2016 Antwort auf: Re:Archiveintrag, 09.03.2016 von turzilla
>Das juckt leider irgendwie keinen.

Entschuldigend für die Fahrer möchte ich darauf hinweisen, dass man natürlich auch irgendwie die Möglichkeit haben muss, den Schnee bzw. -schlimmer- das Eis da runter zu bekommen.

Beim örtlichen LKW-Anhängerhersteller haben sie dafür ein riesiges Gestell mit Treppen etc. Anhäger dort einparken und dann könnte man von beiden Seiten nach und nach das Eis da runter kriegen. Trotzdem flogen mir auch von nagelneuen Anhängern, die dort abgeholt wurden, große und dicke Eisplatten entgegen.

Und wenn ein LKW dann über Nacht auf einem Autobahnparkplatz steht, zuschneit oder Regen abbekommt, das dann gefriert, was soll er machen?
Überleg mal, wie lange es dauert, gefrorenen Schnee von Motorhaube und Dach eines Kleinwagens runterzubekommen. Und dann nimm die Fläche mal 50 und den Arbeitsplatz verleg um 3m in die Höhe.

Da hören sich die Gesetze natürlich schön an, ist ähnlich wie beim Räumen des Gehweges vorm Privathaus. Wenns um 5 Uhr schneit und ich um 7 Uhr aufstehe, nichts ahnend, wie soll ich den Schnee dann um 6:45 Uhr geräumt haben? Oder wenn es um 9 Uhr schneit und ich bis 17 Uhr arbeite?

Unser Vollkasko-Haftpflicht-Staat hat manchmal halt dumme Auswüchse, die Eigenverantwortlichkeit muss auch nicht grad auf 0 zurückgefahren werden. Wenn ein schneebedeckter LKW vor mir fährt, dann halte ich halt 100m Abstand. Und wenn ein Bürgersteig von Schnee bedeckt ist, gehe ich vorsichtig oder hab halt Pech, wenn ich mich auf die Nase lege, suche aber bestimmt nicht die Schuld beim nicht geräumten Gehweg.
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