Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 19.01.2007 06:13 Uhr
Thema: GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschd Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen
gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt.
Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten
Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich
zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die
Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die
Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten
werden.  

Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen
Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht
erworben worden.

Quelle: Gema-kacken.de
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