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Thema: eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen Ein über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossener Kaufvertrag ist auch dann wirksam, wenn die dabei ersteigerte Ware ganz erheblich unter Preis verkauft wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 8. Dezember 2006 (Az. 19 U 109/06). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz. Der Beklagte hatte im Juli 2005 auf eBay das Angebot zum Verkauf eines Rübenroders im Wert von 60.000 Euro eingestellt. Als Startpreis gab er 1 Euro an und bot zusätzlich eine "Sofort Kaufen"-Option zu einem Preis von 60.000 Euro an. Bei Angebotsende hatte der Kläger das Höchstgebot mit 51 Euro abgegeben, woraufhin eBay den Vertragsschluss am selben Tag bestätigte. Der Beklagte übermittelte dem Kläger eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Maschine leider schon verkauft sei und man das Angebot aus dem Internet leider nicht bis zum Ende der Auktion habe löschen können. Der Kläger verlangte von dem Beklagten daraufhin Schadensersatz in Höhe von 59.949 Euro nebst Zinsen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags. Dagegen wehrte sich der Beklagte mit der Anfechtung des Vertrags und dem Einwand, dass der geschlossene Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Nach seiner Ansicht sei zudem die Durchsetzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche gemäß Paragrafen 242 BGB rechtsmissbräuchlich. Quelle: ROTFLMAOMYASSLOL.org |
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