Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 11.01.2007 06:52 Uhr
Thema: eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen

Ein über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossener Kaufvertrag ist auch
dann wirksam, wenn die dabei ersteigerte Ware ganz erheblich unter Preis
verkauft wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 8.
Dezember 2006 (Az. 19 U 109/06). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung
des Landgerichts Köln als Vorinstanz.  

Der Beklagte hatte im Juli 2005 auf eBay das Angebot zum Verkauf eines Rübenroders
im Wert von 60.000 Euro eingestellt. Als Startpreis gab er 1 Euro an und bot
zusätzlich eine "Sofort Kaufen"-Option zu einem Preis von 60.000 Euro an. Bei
Angebotsende hatte der Kläger das Höchstgebot mit 51 Euro abgegeben, woraufhin
eBay den Vertragsschluss am selben Tag bestätigte. Der Beklagte übermittelte dem
Kläger eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Maschine leider schon verkauft sei
und man das Angebot aus dem Internet leider nicht bis zum Ende der Auktion habe
löschen können.

Der Kläger verlangte von dem Beklagten daraufhin Schadensersatz in Höhe von 59.949
Euro nebst Zinsen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags. Dagegen wehrte sich der
Beklagte mit der Anfechtung des Vertrags und dem Einwand, dass der geschlossene
Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Nach seiner Ansicht sei zudem die
Durchsetzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche gemäß Paragrafen 242
BGB rechtsmissbräuchlich.

Quelle: ROTFLMAOMYASSLOL.org
< Auf diese Nachricht antworten >