Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.01.2007 05:59 Uhr
Thema: Anklage gegen Zwölfjährige fallen gelassen Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Anklage gegen Zwölfjährige fallen gelassen

Weil eine Schülerin aus Pennsylvania sich mehrfach absichtlich im Unterricht
eingenässt haben soll, haben ihre Lehrer zu einer drastischen Maßnahme gegriffen:
Sie zeigten das Mädchen an. Die Justizbehörden jedoch wiesen die Pädagogen in
ihre Schranken.

(...)

Der Schulleiter der Danville Middle School hatte die zwölfjährige Sonderschülerin
zuvor bei den Behörden wegen schlechten Benehmens angezeigt. Das Mädchen habe sich
während des Unterrichts mehrfach absichtlich in die Hosen gemacht.

Der jüngste Vorfall hatte sich am 20. Dezember ereignet. Nach dem Mittagessen sei
das Mädchen aufgefordert worden, beim Abwasch des Geschirrs zu helfen, habe sich
allerdings geweigert. Nach einem Wortwechsel mit den Lehrern sei Schulleiter Kevin
Duckworth gerufen worden, der das Mädchen ins Gebet genommen habe. Daraufhin habe
sich die Zwölfjährige eingenässt.

Die Mutter der Schülerin sagte der "Press Enterprise" in Bloomsburg, dass ihre Tochter
nur aus Angst vor dem Schulleiter derart reagiert habe. Sie habe sich schon mehrfach
vor Duckworth in die Hosen gemacht. Sie räumte ein, dass ihre Tochter disziplinarische
Probleme habe, allerdings sei sie noch nie gewalttätig geworden.

Schul-Offizielle widersprachen dieser Darstellung und sagten, dass die Schülerin mehrfach
Lehrer bedroht habe und das Einnässen "als Waffe" benutze. Schulleiter Duckworth sagte,
dass die Entscheidung, die Polizei einzuschalten, in Absprache mit den Eltern des
Mädchens getroffen worden sei, in der Hoffnung, die Zwölfjährige werde ihr Verhalten
daraufhin ändern. Offenbar habe die Mutter diese Entscheidung später bereut.

Staatsanwalt Robert Buehner hat das Verfahren jedoch nach wenigen Tagen eingestellt.
Es sei unsinnig, "ein zwölfjähriges Mädchen den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben,
wenn es bessere Alternativen gibt", so Buehner, "die Schule soll dies besser mit dem
Kind und dessen Eltern klären."

Quelle: Einpusch-N.com
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