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Thema: Anklage gegen Zwölfjährige fallen gelassen | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Anklage gegen Zwölfjährige fallen gelassen Weil eine Schülerin aus Pennsylvania sich mehrfach absichtlich im Unterricht eingenässt haben soll, haben ihre Lehrer zu einer drastischen Maßnahme gegriffen: Sie zeigten das Mädchen an. Die Justizbehörden jedoch wiesen die Pädagogen in ihre Schranken. (...) Der Schulleiter der Danville Middle School hatte die zwölfjährige Sonderschülerin zuvor bei den Behörden wegen schlechten Benehmens angezeigt. Das Mädchen habe sich während des Unterrichts mehrfach absichtlich in die Hosen gemacht. Der jüngste Vorfall hatte sich am 20. Dezember ereignet. Nach dem Mittagessen sei das Mädchen aufgefordert worden, beim Abwasch des Geschirrs zu helfen, habe sich allerdings geweigert. Nach einem Wortwechsel mit den Lehrern sei Schulleiter Kevin Duckworth gerufen worden, der das Mädchen ins Gebet genommen habe. Daraufhin habe sich die Zwölfjährige eingenässt. Die Mutter der Schülerin sagte der "Press Enterprise" in Bloomsburg, dass ihre Tochter nur aus Angst vor dem Schulleiter derart reagiert habe. Sie habe sich schon mehrfach vor Duckworth in die Hosen gemacht. Sie räumte ein, dass ihre Tochter disziplinarische Probleme habe, allerdings sei sie noch nie gewalttätig geworden. Schul-Offizielle widersprachen dieser Darstellung und sagten, dass die Schülerin mehrfach Lehrer bedroht habe und das Einnässen "als Waffe" benutze. Schulleiter Duckworth sagte, dass die Entscheidung, die Polizei einzuschalten, in Absprache mit den Eltern des Mädchens getroffen worden sei, in der Hoffnung, die Zwölfjährige werde ihr Verhalten daraufhin ändern. Offenbar habe die Mutter diese Entscheidung später bereut. Staatsanwalt Robert Buehner hat das Verfahren jedoch nach wenigen Tagen eingestellt. Es sei unsinnig, "ein zwölfjähriges Mädchen den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben, wenn es bessere Alternativen gibt", so Buehner, "die Schule soll dies besser mit dem Kind und dessen Eltern klären." Quelle: Einpusch-N.com |
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