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Thema: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Gerichtsentscheid: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Regelmäßige Besuche von Hartz-IV-Empfängern im Haus können als Grund für eine Mietminderung für Büros angeführt werden: Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied jetzt, dass der soziale Status von Nachbarn und Besuchern Einfluss auf die gewerblichen Mieten haben kann. (...) Den Mietern des Hauses - darunter auch Ärzte, Steuerberater und eine Versicherung - war ein exklusives Ambiente im Haus versprochen worden, das Betreten des Hauses war zudem zunächst nur mit einer Codekarte oder durch eine Sprechanlage möglich. Später allerdings hatte die Agentur für Arbeit mehrere Etagen angemietet für die Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, auch eine Suchtberatungsstelle und eine Schuldnerberatung zogen ein. Wegen der veränderten Verhältnisse im Haus machten die Mieter in mehreren auf einander folgenden Prozessen eine Mietminderung von 50 Prozent geltend. Dagegen hatte die Vermieterin geklagt. Nach der OLG-Entscheidung ist in dem aktuellen Fall eine um 15 Prozent geminderte Miete angemessen. Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz- IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurch schnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet". Quelle: WTF.org |
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