Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.01.2007 12:29 Uhr
Thema: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Gerichtsentscheid: Hartz-IV-Nachbarn können Grund für Mietminderung sein

Regelmäßige Besuche von Hartz-IV-Empfängern im Haus können als Grund für eine
Mietminderung für Büros angeführt werden: Das Oberlandesgericht Stuttgart
entschied jetzt, dass der soziale Status von Nachbarn und Besuchern Einfluss
auf die gewerblichen Mieten haben kann.

(...)

Den Mietern des Hauses - darunter auch Ärzte, Steuerberater und eine Versicherung -
war ein exklusives Ambiente im Haus versprochen worden, das Betreten des Hauses
war zudem zunächst nur mit einer Codekarte oder durch eine Sprechanlage möglich.
Später allerdings hatte die Agentur für Arbeit mehrere Etagen angemietet für die
Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, auch eine Suchtberatungsstelle
und eine Schuldnerberatung zogen ein. Wegen der veränderten Verhältnisse im Haus
machten die Mieter in mehreren auf einander folgenden Prozessen eine Mietminderung
von 50 Prozent geltend. Dagegen hatte die Vermieterin geklagt.

Nach der OLG-Entscheidung ist in dem aktuellen Fall eine um 15 Prozent geminderte
Miete angemessen. Zur Begründung hieß es, "dass sich unter den Besuchern der Hartz-
IV-Abteilung, der Suchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurch
schnittlicher Anteil von sozial auffällig gewordenen Personen befindet".

Quelle: WTF.org
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