Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 20.12.2006 07:45 Uhr
Thema: Arbeitsagentur muss Abifahrt bezahlen Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Arbeitsagentur muss Abifahrt bezahlen

Droht die Klassenfahrt ins Wasser zu fallen, weil sich arbeitslose Eltern den Ausflug
nicht leisten können, muss die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen. Ein 18-jähriger
Gymnasiast hatte 280 Euro für eine Prag-Reise eingeklagt - und bekam Recht.

Ein 18-jähriger Oberstufenschüler aus Lippstadt hatte geklagt, weil Arbeitsagentur und
Kreisverwaltung in Soest die Übernahme der Kosten für eine sechstägige Jahrgangsfahrt
nach Prag in Höhe von 310 Euro verweigert hatten.

Der 18-Jährige machte hingegen geltend, dass die Jahrgangsstufenfahrt keine freiwilliges
Vergnügen, sondern eine verpflichtende Schulveranstaltung sei - so steht es im Schulgesetz
Nordrhein-Westfalens.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte nun die Arbeitsagentur Soest zur Zahlung von 280
Euro (Aktenzeichen S 33 AS 152/05). Die Richter vertraten die Auffassung, dass Studienfahrten
"unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe" seien.

Das Sozialgericht begrenzte die Zahlung jedoch auf 280 Euro, weil der Betrag von der
Schulkonferenz als Höchstgrenze für die Kosten einer Studienfahrt festgelegt worden sei
und damit die Mehrkosten von 30 Euro nicht mehr im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
gelegen hätten. Allerdings müssten auch Nebenkosten wie Eintrittsgelder übernommen werden,
da das kulturelle Programm den pädagogischen Zweck von Schulfahrten präge.

Quelle: Sporno.de

Trifft sowas auch auf normale Klassenfahrten zu? Ob das so auch durchgegangen wäre
wenn es um eine Haupt- oder Realschule ginge?

[http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,454761,00.html]

Gemeinsam haben diese Hamburger Jugendlichen fast nichts: Die Gymnasiasten fliegen
zum Austausch nach Costa Rica, die Hauptschüler tragen am Morgen Zeitungen aus.
Zwischen dem noblen Hochrad-Gymnasium und der Hauptschule Slomanstieg liegt nur
die Elbe - und doch eine Welt.
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