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Thema: Arbeitsagentur muss Abifahrt bezahlen | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Arbeitsagentur muss Abifahrt bezahlen Droht die Klassenfahrt ins Wasser zu fallen, weil sich arbeitslose Eltern den Ausflug nicht leisten können, muss die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen. Ein 18-jähriger Gymnasiast hatte 280 Euro für eine Prag-Reise eingeklagt - und bekam Recht. Ein 18-jähriger Oberstufenschüler aus Lippstadt hatte geklagt, weil Arbeitsagentur und Kreisverwaltung in Soest die Übernahme der Kosten für eine sechstägige Jahrgangsfahrt nach Prag in Höhe von 310 Euro verweigert hatten. Der 18-Jährige machte hingegen geltend, dass die Jahrgangsstufenfahrt keine freiwilliges Vergnügen, sondern eine verpflichtende Schulveranstaltung sei - so steht es im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens. Das Sozialgericht Dortmund verurteilte nun die Arbeitsagentur Soest zur Zahlung von 280 Euro (Aktenzeichen S 33 AS 152/05). Die Richter vertraten die Auffassung, dass Studienfahrten "unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe" seien. Das Sozialgericht begrenzte die Zahlung jedoch auf 280 Euro, weil der Betrag von der Schulkonferenz als Höchstgrenze für die Kosten einer Studienfahrt festgelegt worden sei und damit die Mehrkosten von 30 Euro nicht mehr im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gelegen hätten. Allerdings müssten auch Nebenkosten wie Eintrittsgelder übernommen werden, da das kulturelle Programm den pädagogischen Zweck von Schulfahrten präge. Quelle: Sporno.de Trifft sowas auch auf normale Klassenfahrten zu? Ob das so auch durchgegangen wäre wenn es um eine Haupt- oder Realschule ginge? [http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,454761,00.html] Gemeinsam haben diese Hamburger Jugendlichen fast nichts: Die Gymnasiasten fliegen zum Austausch nach Costa Rica, die Hauptschüler tragen am Morgen Zeitungen aus. Zwischen dem noblen Hochrad-Gymnasium und der Hauptschule Slomanstieg liegt nur die Elbe - und doch eine Welt. |
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