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Thema: Portokosten sind "allgemeines Lebensrisiko" | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Ein Rechtsprofessor aus Bad Honnef ist mit seiner Schadenserforderung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gescheitert. Vor dem Landgericht Bonn klagte er nach einem Bericht der Aachener Nachrichten 4,40 EUR Portokosten für ein Einschreiben ein. Mit dem Brief hatte der Mann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Zu Recht, denn das Radarfoto zeigte gar nicht ihn. Das Landgericht Bonn wies die Klage ab, weil der Professor den Schaden selbst verursacht habe. Er hätte auch gleich den Anhörungsbogen zurücksenden und mitteilen können, dass er nicht der Fahrer ist. Das dafür theoretisch erforderliche Porto von 55 Cent stufte das Gericht als "allgemeines Lebensrisiko" ein. Auch dafür gebe es keinen Ersatz. Quelle: Blog vom Anwalt |
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