Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 30.11.2006 17:48 Uhr
Thema: Portokosten sind "allgemeines Lebensrisiko" Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Ein Rechtsprofessor aus Bad Honnef ist mit seiner Schadenserforderung gegen das Land
Nordrhein-Westfalen gescheitert. Vor dem Landgericht Bonn klagte er nach einem Bericht
der Aachener Nachrichten 4,40 EUR Portokosten für ein Einschreiben ein. Mit dem Brief
hatte der Mann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Zu Recht, denn das
Radarfoto zeigte gar nicht ihn.

Das Landgericht Bonn wies die Klage ab, weil der Professor den Schaden selbst verursacht
habe. Er hätte auch gleich den Anhörungsbogen zurücksenden und mitteilen können, dass
er nicht der Fahrer ist. Das dafür theoretisch erforderliche Porto von 55 Cent stufte
das Gericht als "allgemeines Lebensrisiko" ein. Auch dafür gebe es keinen Ersatz.

Quelle: Blog vom Anwalt
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