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Thema: VATERSCHAFTSTESTS VOR GERICHT | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
VATERSCHAFTSTESTS VOR GERICHT Papa wider besseres Wissen Wenn ein Mann durch einen heimlichen Vaterschaftstest herausfindet, dass er gar nicht der Vater eines Kindes ist, nutzt ihm das nichts: Er bleibt Vater, mit allen Pflichten. Denn Tests ohne Zustimmung der Frau sind illegal - bisher. Jetzt verhandelt darüber das Verfassungsgericht. Tatsächlich sind die Voraussetzungen bislang ziemlich streng, damit eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung überhaupt in Gang kommt. "Laienhafte Ähnlichkeitsvergleiche" reichen den Richtern für einen "Anfangsverdacht" ebenso wenig aus wie anonyme Hinweise oder der Umstand, dass Frau während der Empfängniszeit mit anderen Männern im Urlaub war. Selbst ein so merkwürdiger Vorgang, dass die Mutter von einer schweren Erbkrankheit des angeblichen Vaters erfährt und trotzdem nicht untersuchen lässt, ob das Kind dieses Gen geerbt hat, soll einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle zufolge kein Verdachtsmoment begründen. In dem Fall, der jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Rechtsgeschichte schreiben könnte, waren die Celler Richter sogar noch strenger. Ein Urologe hatte dem Mann attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein. Doch die Richter sahen nicht einmal darin einen "Umstand, der gegen seine Vaterschaft" spricht. Der Mann schickte daraufhin in seiner Not einen Kaugummi der Tochter heimlich zum Test. Mit dem Ergebnis, dass er "mit 100 Prozent Sicherheit" nicht der Vater ist. (...) Mit diesem Verdikt hatten es sich die Richter aber aus Sicht des Betroffenen zu einfach gemacht. "Es ist doch auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes, zu wissen, ob es einen echten oder einen falschen Vater hat", sagt sein Rechtsanwalt Rüdiger Zuck. Die Mutter dürfe schon deshalb nicht das letzte Wort haben, weil sie sich in einem "unaufhebbaren Interessenskonflikt" befinde - etwa aus Angst, Unterhaltsansprüche zu verlieren, oder auch nur aus Scham. Das baden-württembergische Justizministerium hat dieser Auffassung gegenüber dem Verfassungsgericht bereits schriftlich zugestimmt. Die Gerichte hätten die grundrechtliche Position des Vaters bisher "nur unzureichend gewürdigt", heißt es dort. Die "völlige Nichtberücksichtigung" eines vom Vater veranlassten Tests beeinträchtige dessen aus dem Grundgesetz abzuleitenden "Recht auf Kenntnis der Vaterschaft in unverhältnismäßiger Weise". Das Bundesjustizministerium dagegen hält die Beschwerde für unbegründet: Die Ablehnung eigenmächtiger Abstammungsuntersuchungen diene letztlich dem "Schutze des Familienfriedens", ließ Zypries mitteilen. Allerdings sei vorgesehen, per Gesetz die strengen Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanfechtung künftig "abzusenken". Wie das Verfassungsgericht auch entscheidet - die Strafbarkeit heimlicher Tests dürfte politisch kaum noch durchsetzbar sein. Nur schwer lässt sich ein Verhalten bestrafen, bei dem Verfassungsrichter ernsthaft prüfen, ob es nicht sogar grundrechtlichen Schutz genießt. Nicht einmal der traditionell den Frauenrechten verpflichtete Deutsche Juristinnenbund möchte von einer solchen strafrechtlichen Sanktion noch etwas wissen. Schließlich habe keineswegs nur das männliche Geschlecht ein Interesse an diskreter Gewissheit, sagt die Augsburger Jura-Professorin Marion Albers. Wenn eine Frau fürchtet, dass ihr Kind die Frucht eines bislang verschwiegenen Seitensprunges ist, werde sie ja kaum ihren Partner offen um Genmaterial bitten. "Bevor sie den Seitensprung gesteht", sagt Albers, "macht die Frau doch auch heimlich den Test." Quelle: Kuckucksei-Online |
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