Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 10.11.2006 13:06 Uhr
Thema: Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internet
provider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den
hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die
Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen
Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen
der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe.


(...)

Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider , wie er nach der
geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der
Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die
Produzenten immer noch günstiger sei.
"Bei dieser Sachlage stellt sich mir die
Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/80844]
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