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Thema: Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internet provider die zu einer IP-Adressen gehörigen Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe. (...) Selbst ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen Provider , wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer noch günstiger sei. "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist." [http://www.heise.de/newsticker/meldung/80844] |
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