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Thema: Knast fürs Nachspielen von Beatles-Songs | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Knast fürs Nachspielen von Beatles-Songs Gerüchten zufolge ist es noch legal, "Yesterday" unter der Dusche zu singen. Das "illegale Aufführen copyright-geschützter Beatles-Songs" auf der Mundharmonika führte hingegen zur Verhaftung eines 73jährigen Kneipenwirts in Japan. Masami Toyoda habe 33 Songs, unter anderem von den Beatles, in seiner Bar auf der Mundharmonika gespielt, Pianobegleitung inclusive. Die Copyrights der Songs werden verwaltet von der Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers. Bereits 2001 hatte die Gesellschaft Klage wegen der Aufführungen eingereicht. Diesen September wurde nochmals Anzeige erstattet: Toyoda stellte die illegalen Aufführungen nicht ein. Gestern wurde er verhaftet. Der Wirt habe bereits gestanden, in seiner Bar in Tokio illegalerweise Beatles-Songs auf der Mundharmonika gespielt zu haben. Quelle: Illegaler-Fun-Online |
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