Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 10.11.2006 12:27 Uhr
Thema: Knast fürs Nachspielen von Beatles-Songs Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Knast fürs Nachspielen von Beatles-Songs

Gerüchten zufolge ist es noch legal, "Yesterday" unter der Dusche zu singen. Das
"illegale Aufführen copyright-geschützter Beatles-Songs" auf der Mundharmonika
führte hingegen zur Verhaftung eines 73jährigen Kneipenwirts in Japan.

Masami Toyoda habe 33 Songs, unter anderem von den Beatles, in seiner Bar auf der
Mundharmonika gespielt, Pianobegleitung inclusive. Die Copyrights der Songs werden
verwaltet von der Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers.
Bereits 2001 hatte die Gesellschaft Klage wegen der Aufführungen eingereicht.
 
Diesen September wurde nochmals Anzeige erstattet: Toyoda stellte die illegalen
Aufführungen nicht ein. Gestern wurde er verhaftet. Der Wirt habe bereits gestanden,
in seiner Bar in Tokio illegalerweise Beatles-Songs auf der Mundharmonika gespielt
zu haben.

Quelle: Illegaler-Fun-Online
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