Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 08.11.2006 15:45 Uhr
Thema: Freispruch für "Tigerente" im Kindergarten Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa

Freispruch für "Tigerente" im Kindergarten

Eine Mutter hatte geklagt, weil ihr dreijähriges Kind im Kindergarten über eine
schwarz-gelb-gestreifte "Tigerente" gestolpert war und sich einen Zeh gebrochen
hatte. Die Frau verlangte von dem Kindergarten und einer Erzieherin Schmerzens-
geld für den Unfall ihres Kindes.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch in einem am Montag veröffentlichten
Beschluss ab.

Eine "Tigerente", auch wenn sie wie in diesem Fall 15 Kilo schwer war, sei
unzweifelhaft ein Spielzeug und somit im Kindergarten durchaus rechtmäßig
anzutreffen, urteilte das Gericht.

[http://www.focus.de/panorama/welt/urteil_nid_38709.html]
< Auf diese Nachricht antworten >