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Thema: Freispruch für "Tigerente" im Kindergarten | Antwort auf: Noch mehr Spaß mit Mschl von Rinoa | |
Freispruch für "Tigerente" im Kindergarten Eine Mutter hatte geklagt, weil ihr dreijähriges Kind im Kindergarten über eine schwarz-gelb-gestreifte "Tigerente" gestolpert war und sich einen Zeh gebrochen hatte. Die Frau verlangte von dem Kindergarten und einer Erzieherin Schmerzens- geld für den Unfall ihres Kindes. Das Amtsgericht wies die Klage jedoch in einem am Montag veröffentlichten Beschluss ab. Eine "Tigerente", auch wenn sie wie in diesem Fall 15 Kilo schwer war, sei unzweifelhaft ein Spielzeug und somit im Kindergarten durchaus rechtmäßig anzutreffen, urteilte das Gericht. [http://www.focus.de/panorama/welt/urteil_nid_38709.html] |
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