dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 10.08.2018 18:09 Uhr
Thema: Re:USK hebt generelles Verbot von verfassungsfeindlichen Symbolen auf Antwort auf: Re:USK hebt generelles Verbot von verfassungsfeindlichen Symbolen auf von membran
>Sobald also eine Einstufung der USK vorlag, war das Spiel auf der sicheren Seite. Wenn keine vergeben wurde, folgte zumindest iirc eine Indizierung auf dem Fuße.

So ziemlich richtig. Die Indizierung musste immer noch durch die BPjM erfolgen, was nur nach Antrag ins Rollen kommt (z.B. durch Jugendämter etc.). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Spiel indiziert wird, das von der USK nicht mal mit der 18er-Plakette versehen wurde, war aber natürlich maximal. Es gab aber kein Automatismus oder quasi ein Rüberreichen des Spiels von der USK zur BPjM.

Vor einer Indizierung darf man es an ü18-Jährige verkaufen und auch im Handel hinstellen. Das wird aber wegen der Indizierungsgefahr kein ernstzunehmender Publisher machen
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