Seriös  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.08.2018 12:55 Uhr
Thema: +1 nt Antwort auf: Re:USK hebt generelles Verbot von verfassungsfeindlichen Symbolen auf von membran
>>Wie hängen die mit der BPjS zusammen? Gibts die überhaupt noch?
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>Ohne jetzt nachzugucken und von dem, was ich früher mal im Vorbeigehen mitbekommen habe: Es gab im Zuge des Attentats Anfang der Nullerjahre (und der umstrittenen USK-16 Einstufung von Counterstrike, was damals als Sündenbock diente) einige einschneidene Gesetzänderungen gegeben. Zum einen hatten sie die BPjS in BPjM (Medien statt Schriften) umbenannt und festgelegt, dass nur Werke indiziert / beschlagnahmt werden dürfen, die von der USK keine Einstufung bekommen (nicht mal die "keine Jugendfreigabe" ab-18-Einstufung). Sobald also eine Einstufung der USK vorlag, war das Spiel auf der sicheren Seite. Wenn keine vergeben wurde, folgte zumindest iirc eine Indizierung auf dem Fuße. Der springende Punkt ist nun, dass die USK alle Spiele bösen Symbolen automatisch die Prüfung und Einstufung verweigerte. Das hat sich nun geändert.
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>Siehe auch hier, ein tiefergehender Artikel dazu, der springende Punkt ist die "Sozialadäquanz", die nun berücksichtigt wird.
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>[https://www.gameswirtschaft.de/politik/hakenkreuze-in-games-sozialadaequanz-usk-oljb/]
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>(...) ab sofort wendet die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die sogenannte Sozialadäquanzklausel bei Games an. (...) Diese Ausnahme, die „Sozialadäquanzklausel“, nehmen die Produzenten von Spielfilmen, TV-Serien und TV-Shows seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich für sich in Anspruch – etwa für „Das Boot“, „Inglourious Basterds“ oder „Er ist wieder da“. (...)
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>Interessant, ich dachte immer, die Filme machen das mit der Kunstargumentation.
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>***Diese Nachricht wurde von membran am 09.08.2018 12:16 bearbeitet.***
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