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Thema: Re:Finde den Fehler | Antwort auf: Re:Finde den Fehler von membran | |
> Also, ich denke, es ist klar, dass die hier höchst illegal Asche machen wollen. > Die verkaufen Roms, die sie sich aus dem Netz gesaugt haben, zusammen mit > Emulatoren, die sich sich aus dem Netz gesaugt haben und packen die anscheinend > auf einen entsprechend verkleideten und mit einer Wrapping Software bespielten > Raspberry Pi, der sonst um die 30 EUR kostet. Dazu noch ein Gammelpad, MicroSD > Karte und ab dafür, 200+ EUR im Verkauf. Du kannst die Spielelisten als Excel > -File runterladen und sie verkaufen das Ding in verschiedenen Bundles; Bundle > 1 hat 5000 Spiele, das teurere Bundle 2 schon 10.000 Spiele quer über alle > Plattformen. Natürlich besteht noch eine kleine Restchance, dass sie durch das > dezent widersprüchliche Geschwurbel auf der Artikel- und Legalsite doch nur einen > nackten Raspberry Pi ausliefern und all die 10.000 Games-Listen nur "Vorschläge" > sind, was man da draufladen könnte. Zuerst war ich etwas skeptisch ob des > Platzbedarfes von 100 Playstation-Titeln, aber dann ist mir eingefallen, dass ein > PS-Game nur maximal 700 MB haben kann, also maximal 70 GB für 100 Spiele und dass > man eine 128GB MicroSD mittlerweile für 35 EUR bekommt. Würden die Spiele denn alle ohne Probleme laufen? > Edit: Übrigens, gerade beim googlen was Interessantes gefunden, wie's hier i >n Deutschland mit dem schwammigen Recht auf "Privatkopie" aussieht. Es scheint > so, wenn ich das richtig sehe, dass eine zur privaten Gebrauch gedachten Kopie > von besessenen Computerprogrammen (unter die auch Spiele fallen) angefertigt > werden darf (genauer: "es liegt keine Straftat vor"), auch wenn dabei technische > Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen. Diese letzte Einschränkung, "teschnische > Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden", zielen wohl nur auf Musik und Film> > ab. Interessant! Da hat die Game-Industrie wohl schlechtes Lobbying betrieben. Wusste ich aber auch nicht. > [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_Schutzmaßnahmen] > Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die > technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen > wirksamen Kopierschutz zu umgehen. > Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht. ([https://www.gesetze- >]im-internet.de/urhg/__69a.html], Abs. 5) > Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch > erfolgt. ([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html]) Wobei man da vielleicht auch im Hinterkopf hatte, alte Programme auch neuen Computern nutzbar zu machen - aber so viel Weitsicht wäre neu. |
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