Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.12.2017 18:08 Uhr
Thema: Re:Finde den Fehler Antwort auf: Re:Finde den Fehler von membran

> Also, ich denke, es ist klar, dass die hier höchst illegal Asche machen wollen.
> Die verkaufen Roms, die sie sich aus dem Netz gesaugt haben, zusammen mit
> Emulatoren, die sich sich aus dem Netz gesaugt haben und packen die anscheinend
> auf einen entsprechend verkleideten und mit einer Wrapping Software bespielten
> Raspberry Pi, der sonst um die 30 EUR kostet. Dazu noch ein Gammelpad, MicroSD
> Karte und ab dafür, 200+ EUR im Verkauf. Du kannst die Spielelisten als Excel
> -File runterladen und sie verkaufen das Ding in verschiedenen Bundles; Bundle
> 1 hat 5000 Spiele, das teurere Bundle 2 schon 10.000 Spiele quer über alle
> Plattformen. Natürlich besteht noch eine kleine Restchance, dass sie durch das
> dezent widersprüchliche Geschwurbel auf der Artikel- und Legalsite doch nur einen
> nackten Raspberry Pi ausliefern und all die 10.000 Games-Listen nur "Vorschläge"
> sind, was man da draufladen könnte. Zuerst war ich etwas skeptisch ob des
> Platzbedarfes von 100 Playstation-Titeln, aber dann ist mir eingefallen, dass ein
> PS-Game nur maximal 700 MB haben kann, also maximal 70 GB für 100 Spiele und dass
> man eine 128GB MicroSD mittlerweile für 35 EUR bekommt.


Würden die Spiele denn alle ohne Probleme laufen?

> Edit: Übrigens, gerade beim googlen was Interessantes gefunden, wie's hier i
>n Deutschland mit dem schwammigen Recht auf "Privatkopie" aussieht. Es scheint
> so, wenn ich das richtig sehe, dass eine zur privaten Gebrauch gedachten Kopie
> von besessenen Computerprogrammen (unter die auch Spiele fallen) angefertigt
> werden darf (genauer: "es liegt keine Straftat vor"), auch wenn dabei technische
> Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen. Diese letzte Einschränkung, "teschnische
> Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden", zielen wohl nur auf Musik und Film>
> ab. Interessant!


Da hat die Game-Industrie wohl schlechtes Lobbying betrieben.
Wusste ich aber auch nicht.

> [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_Schutzmaßnahmen]
> Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die
> technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen
> wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
> Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.
([https://www.gesetze- >]im-internet.de/urhg/__69a.html], Abs. 5)
> Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch
> erfolgt.
([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html])


Wobei man da vielleicht auch im Hinterkopf hatte, alte Programme auch
neuen Computern nutzbar zu machen - aber so viel Weitsicht wäre neu.
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