membran  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 04.12.2017 10:40 Uhr
Thema: Re:Finde den Fehler Antwort auf: Re:Finde den Fehler von Sascha
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>Das FAQ ist ja leer,


Nein, ist es nicht. Es lädt wohl manchmal nicht, weil da irgendwelche Skripting-Scheiße im Hintergrund ausgeführt wird. Im FAQ steht unter anderem:

Q: How many games are there?
A: It depends on what storage size you purchased. Take a look under "full list" to see the entire game list for each bundle.


> aber unter Legal steht: "Please note that you are paying for
>the hardware and labor only. We strictly do not sell roms , emulator or any other
>software. You should legally seek any roms you wish to use."


Das ist wahrscheinlich so ein Geschwurbel, wo sie es so darstellen wollen, dass der Käufer rein für die Hardware und den Zusammenbau zahlt - und die draufgepackten Spiele "umsonst dazu kommen" und nicht als Kostenpunkt auftauchen, um in einer wie auch immer herbeiphantasierten Grauzone zu bleiben. Das beißt sich leider nur mit dem Umstand dass sie mehrere Bundle-Abstufungen verkaufen, die jeweils mehr Spiele enthalten und teurer werden. Und selbst wenn man denen zu Gute halten könnte, dass die Mehrkosten vielleicht durch größere Flashcardspeicher zustande kommen, stellen sie auf der Verkaufsseite selber noch mal selber klar:

You are barely paying 2 cents for each game, 2 cents!
Head over to the Full List tab to check out the games included.
BEST DEAL: We recommend Bundle 2 as it has 10,000 games for only $30USD more (as compared to Bundle 1).

Aber auf der gleichen Seite, zwei Absätze zuvor, versuchen sie wieder, so zu tun, als wären keine Spiele dabei.

It can contain more than 10,000 games.

Das ist schon ziemlich wirr. Auch gut ist dieser absurde Satz auf der auf der "Legal"-Unterseite:

These machines are not sold commercially and therefore not intended for commercial use.

Eine steile These: Ein Produkt über ein Online-Shopsystem in alle Welt zu verkaufen, gegen Geld, ist also nicht "selling commercially". Okay.

Der Hinweis, dass der Endkunde das Ding nicht kommerziell nutzen darf, ist natürlich völlig irrelevant und glaube ich nur da, damit sie den ersten Teil des Satzes nicht alleine stehen lassen mussten.

Also, ich denke, es ist klar, dass die hier höchst illegal Asche machen wollen. Die verkaufen Roms, die sie sich aus dem Netz gesaugt haben, zusammen mit Emulatoren, die sich sich aus dem Netz gesaugt haben und packen die anscheinend auf einen entsprechend verkleideten und mit einer Wrapping Software bespielten Raspberry Pi, der sonst um die 30 EUR kostet. Dazu noch ein Gammelpad, MicroSD Karte und ab dafür, 200+ EUR im Verkauf. Du kannst die Spielelisten als Excel-File runterladen und sie verkaufen das Ding in verschiedenen Bundles; Bundle 1 hat 5000 Spiele, das teurere Bundle 2 schon 10.000 Spiele quer über alle Plattformen. Natürlich besteht noch eine kleine Restchance, dass sie durch das dezent widersprüchliche Geschwurbel auf der Artikel- und Legalsite doch nur einen nackten Raspberry Pi ausliefern und all die 10.000 Games-Listen nur "Vorschläge" sind, was man da draufladen könnte. Zuerst war ich etwas skeptisch ob des Platzbedarfes von 100 Playstation-Titeln, aber dann ist mir eingefallen, dass ein PS-Game nur maximal 700 MB haben kann, also maximal 70 GB für 100 Spiele und dass man eine 128GB MicroSD mittlerweile für 35 EUR bekommt.

Jedenfalls würde ich mir ja sogar wünschen, dass sie ihre Käufer genau so abreiben, anstatt hier ein potenzielles Gerichtsfass aufzumachen, das den Fokus wieder völlig unnötig auf die Rechtslage von Emus und Roms richtet, das hat sich doch gerade so schön einbalanciert (keine Ahnung, wie das international genau geregelt ist, aber der "gängige Stand" ist ja, dass Emulatoren an sich legal sind, solange sie keinen geschützten Code der Hersteller beinhalten und nicht kommerziell vertrieben werden - da gab es mal vor Jahrzehnten schon US-Urteile zu Playstation und N64-Emulatoren, die wohl - vermute ich mal? - von Relevanz sind, weil die entsprechenden Emulatoren in USA entwickelt werden) und juckt zudem wohl irgendwie keinen der Hersteller mehr (ich hatte nochmal Sorge, dass wegen Cemus zeitnaher BotW-WiiU-Emulation was passieren könnte, aber war ja nichts). Hierzulande hat man für die Roms auch noch das Recht auf  Iirc war es auch lange Zeit um die Grauzone des Streamens auf entsprechendend säbelschwingenden Seiten ruhig geblieben (zumindest für den User, der streamed; anders sah es immer schon aus für die Leute, die den Kram hochladen), selbst die Zunahme von kommerziellen Streamanbietern brachte da keine Unruhe rein - aber dann kam der Verkauf von Hardware-Streamboxen für Fernseher, die gezielt Filme von "Nicht-Netflix" zogen, und das führte zu einem entsprechenden EU-Gerichtsurteil gegen diese Boxen, welches aber auch ein "verallgemeinerungsfähiges Urteil" ist, was sich im Nachgang auf sämtliches "Grauzonen"-Streaming ausdehnen lässt. Anlass war wie gesagt der kommerzielle Verkauf dieser Hardware: [https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-streamen-101.html]

Und genau wegen so einer Scheiße hätt's jetzt so einen Copyrightalptraum für Emus nicht gebraucht. Da betrifft's nicht nur diverse große Hersteller (Sony, Nintendo, Sega und diverse 3rd Parties, deren Spiele da verwurstet werden) in absurder Menge (zehntausend Spiele, wtf), die schlicht wegen der Anzahl Anwälte auf den Plan rufen könnte, sondern auch die Emulatoren selber. Die Emulatoren unterliegen ja auch bestimmten Lizenzen, die die jeweiligen Programmierer gewählt haben, meist einer der diversen Open-Free-Use-"but-not for resale"-Lizenzen, die gleichzeitig aber das geistige Eigentum bewahren. Die Typen von dieser Box haben hundertprozentig nicht die Erlaubnis der verschiedenen Emulatoren-Teams eingeholt, ihre Emus auf die Box zu knallen und verkaufen zu dürfen. Wird dann lustig, in einem etwaigen Urteil festzustellen, ob die Emulatoren "kostenlos" waren oder verkauft wurden.

Also, es bleibt zu hoffen, dass der Saftladen es schafft, komplett unter dem Radar zu bleiben oder schnellstmöglich sang- und klanglos dichtgemacht wird, ohne dass direkt ein Emu-Fass aufgemacht wird.




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Edit: Übrigens, gerade beim googlen was Interessantes gefunden, wie's hier in Deutschland mit dem schwammigen Recht auf "Privatkopie" aussieht. Es scheint so, wenn ich das richtig sehe, dass eine zur privaten Gebrauch gedachten Kopie von besessenen Computerprogrammen (unter die auch Spiele fallen) angefertigt werden darf (genauer: "es liegt keine Straftat vor"), auch wenn dabei technische Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen. Diese letzte Einschränkung, "teschnische Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden", zielen wohl nur auf Musik und Film ab. Interessant!

[https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_Schutzmaßnahmen]
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.
([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html], Abs. 5)

Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt. ([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html])

***Diese Nachricht wurde von membran am 04.12.2017 10:42 bearbeitet.***
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