Bonk  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.02.2017 11:15 Uhr
Thema: Re:Zum Thema Browser Antwort auf: Re:Zum Thema Browser von membran
>Sorry, ich hatte es nur auf dem Balkon bei einer Zigarette überflogen, es hinsichtlich einer WLAN-Zugangsseite eben eher ausschließend verstanden, war mir selber nicht sicher.
>
>Ich meine diese Passagen hier:
>
>It can display webpages specified by applications or system applets.
>The user cannot navigate to and display any desired webpage.
>
>Conditions for Pages to Display; Meet the following conditions:
>
>The page is directly relevant to the content of the application.
>The content of the page does not deviate from the rating of the application.
>The administrator of the page authorizes the application to open the page.
>A white list is used to permit the viewing of only pages that are necessary. A white list is currently being prepared.

>
>Das klingt erstmal so, als wären damit bestimmte Web-Inhalte z.B. zu einem Spiel gemeint; also Spiel-App XYZ ruft speziell für dieses Spiel designte und für Switch freigegebene Website XYZ auf. Damit das funktioniert, muss die URL schon feststehen (wird von der Application vorgegeben), die Website muss direkten Bezug zur aufrufenden App haben, es gibt Jugendschutzbestimmungen; außerdem muss anscheinend der Admin der Website explizit die Switch bzw. die aufrufende App zulassen (z.B. über gewisse Meta-Tag im HTML Header) UND es gibt eine Whitelist der verfügbaren Seiten der App, damit man nicht von der Website über einen dort hinterlegten Link ins generelle Internet "flüchten" kann.
>
>Was ich damit sagen wollte: Dass damit WLAN-Zugangsseiten (zum Lauch) kein Problem sein dürften, lese ich da nicht heraus.


Letztlich das, was Seriös gesagt hat. Das ist ja die Entwickler-Doku und damit,  etwas, das z.B. Ubisoft berücksichtigen müssten, wenn sie z.B. die UPlay-Anbindung implementieren. Die Einschränkungen gelten für Drittentwickler.

Der Satz hier "can display webpages specified by applications or system applets." spricht für mich dafür, dass Nintendo genau die gleiche Funktionalität nutzt, um z.B. im Rahmen des WLAN-Menüs Webseiten aufzurufen. Und sie sind da ja völlig frei, nicht die gleichen Einschränkungen anzuwenden, die sie bei Dritten forcieren.
< Auf diese Nachricht antworten >