Bonk  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 06.04.2016 13:49 Uhr
Thema: Re:Gamer Gate strikes again: Alison Rapp Antwort auf: Re:Gamer Gate strikes again: Alison Rapp von Icheherntion
>Das klingt jetzt nicht nach "Das habe ich nie so gesagt!", von daher würde ich einfach mal davon ausgehen, dass es so war. Und Nintendo ist sicher PR-Erfahren genug, um niemanden wegen Gamergate zu kündigen, wenn es keine zusätzlichen Gründe gibt, weil das ein PR-Desaster wäre. Ich meine, das ist es doch jetzt schon, trotz nachvollziehbaren Gründen aus Nintendos Sicht.

Sie haben ihr ja auch nicht wegen Gamergate gekündigt sondern laut Nintendo wegen ihrem offenbar wie auch immer zweifelhaften Zweitjob. Ds nehme ich ihnen auch aub, weil die anderen Themen ja nicht zuletzt Nintendo schon wesentlich länger bekannt waren.

Wenn, geht es hier meines Erachtens nicht um die Frage, inwiefern die Kündigung berechtigt war sondern allein darum, ob Nintendo sich in der Gamergate-Sache genug vor sie gestellt hat, die sich ja ursprünglich! an ihrer Aufgabe im Übersetzungsteam entzündet hatte, also klar in der ihr zugewiesenen Rolle im Unternehmen.

>>Ms Rapp hate eine Abschlussarbeit geschrieben, die mehr oder weniger aussagt, dass wir nicht unsere kulturellen Werturteile zu Pädophilie ohne weiteres auf Japan übertragen können, das über Jahrhunderte eine vollkommen andere Kultur entwicklet hat.
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>"Criminalising the the possession of a type of media - whether violent video games... controversial political or religious texts, or child pornography - is tantamount to criminalising thought, and should be above countries like the U.S. and Japan who have such strong freedom of speech protections."
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>Das ist eine Aussage, bei der auch ich mit meiner "Soll doch jeder machen, was er will"-Haltung nicht mehr dabei bin. Und dass Nintendo bei dem Image, das sie haben wollen, da reagiert, steht doch außer Frage.


Wie oben gesagt: deswegen ist sie nicht gefeuert worden. Falls du Lust hast, kannst Du Dir die Arbeit durchlesen:

[http://imgur.com/a/za7hp/embed#15]

Das Fazit (aus dem Dein Auszug stammt) beginnt ab Seite 47 unten und ist weitaus differenzierter als der eine Satz. Ich bin trotzdem nicht ihrer Meinung aber eine Grundlage für eine Kündigung wäre das nicht und war es auch nicht. Aber darum geht es ja auch schon lange nicht mehr...

***Diese Nachricht wurde von Bonk am 06.04.2016 13:51 bearbeitet.***
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