becks  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 14.04.2015 17:08 Uhr
Thema: Re:Du meinst "hätten sie es NOCH MAL verschoben" Antwort auf: Re:Du meinst "hätten sie es NOCH MAL verschoben" von dixip
>Doch, DAS ist selbstverständlich. Sie haben ein fehlerbehaftetes Produkt >rausgebracht, dass die Hälfte der beworbenen Features NICHT erfüllt. Diejenigen, >die das Spiel für 70€ gekauft haben, haben da ja wohl einen Anspruch darauf, dass >bei den Problemen nachgebessert wird, oder sie halt von ihrem Kauf zurücktreten >dürfen.

Klar kann man erwarten, das Produkt so zu bekommen wie es gedacht war und beworben wurde. Aber wir wissen wohl beide, und vor allem wissen das auch die Hersteller, dass der Kunde in dem Fall kaum eine Chance hat.
Das fängt doch schon an damit, an wenn man sich wenden soll, wenn ein Spiel so fehlerhaft ist.
Soll man sich an den Händler oder an den Hersteller wenden? Hat der Hersteller ein Recht nachzubessern oder muss er dir gleich das Geld zurück geben?
Wo ist die Grenze für ein "Fehlerhaftes" Produkt?
Um es mal überspitzt zu sagen. Kann ich dann ein Gurkenspiel umtauschen oder mein Geld zurück verlangen, wenn etwa die Steuerung haklig ist? Wenn zuviele Pop-ups für meinen Geschmack auftreten? Die Grafik ruckelt und für mich das Spielerlebnis beeinflusst? Weil "The Order" mehr Film als Spiel ist?
Es ist einfach unmöglich eine Grenze da zu ziehen. Und der Zeitaufwand und das finanzielle Risiko, um es bei so etwas auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen, ist eben für jeden einzelnen zu groß - vor allem wenn der Streitwert ca. 60 Euro sind. Und das wissen die Hersteller genau.
Wenn es ein paar wenige geschafft haben, dass Sony ihnen das Geld für den Digitalkauf zurückerstattet haben, ist das wohl eher Glück, dass der "Sachbearbeiter" seine Ruhe haben wollte, aber bestimmt nicht weil Sony so ein großes Herz hat oder Angst vor einem Rechtsstreit.
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