Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 22.06.2023 04:05 Uhr
Thema: Keine EU-Klagen möglich Antwort auf: Brexit von PUH

"Der Verlust ihrer EU-Bürgerschaft wegen des Brexits im Jahr 2020 muss von den
Bürgerinnen und Bürgern Großbritanniens hingenommen werden. Dies sei "eine
automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten
Beschlusses, aus der Union auszutreten", nicht aber beklagbarer Entscheidungen
der EU, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Klagen vor den EU-Gerichten
seien daher unzulässig."

[https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/brexit-klage-eugh-eu-rechte]

Dann muss man halt vor den eigenen Gerichten klagen.
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