Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 02.05.2022 04:06 Uhr
Thema: Culpa in Contrahendo Antwort auf: Ein bisschen Latinum für jedermann von Sascha

"Lateinischer Juristenjargon (Abkürzung: c.i.c.) für ein Verschulden beim
Vertragsschluss. Es geht um eine vorvertragliche, d.h., ohne bestehenden Vertrag,
entstehende Haftung, wenn einer der Kontrahenten einen Fehler begeht, der beim
Gegenpart einen Schaden auslöst!
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