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Thema: Culpa in Contrahendo | Antwort auf: Ein bisschen Latinum für jedermann von Sascha | |
"Lateinischer Juristenjargon (Abkürzung: c.i.c.) für ein Verschulden beim Vertragsschluss. Es geht um eine vorvertragliche, d.h., ohne bestehenden Vertrag, entstehende Haftung, wenn einer der Kontrahenten einen Fehler begeht, der beim Gegenpart einen Schaden auslöst! |
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