dixip  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 18.01.2022 17:57 Uhr
Thema: ich hab eine Antwort auf: Brauche ich doch mal eine Dashcam? von Don Cosmo
>Bringen solche Anklagen mit Video, wenn nix passiert, überhaupt was?

Für die Beleidigung vielleicht, aber tendenziell auch eher nicht. Fürs gefährliche Fahren sicher nicht.

Die Rechtslage ist immer noch Grauzone. Du darfst nicht anlassunabhängig aufnehmen, wegen DSGVO. Man kann also mit Dashcam im Auto auch immer Ärger und ne Anzeige kriegen.

Wenn man nun Material hat, was man nun extra aufgenommen hat wegen eines Vorfalls, dann hängt das sehr vom Empfänger ab, ob der das nun verwenden will. Es gibt Polizei und Gerichte und Versicherungen, die jubeln, wenn man sagt "Dashcam-Film", weil es halt Sachverhalte wirklich super aufzeigen und aufklären kann, z.B. auch Unfälle, an denen man dann als Filmer gar nicht beteiligt war.

Genausogut kann man aber auch da eine Anzeige bekommen wegen Verstoß DSGVO... :(
Echt schwierig.

Was grds. überhaupt nicht gerne gesehen wird, weder von Polizei noch von Gerichten, wenn man mit der Dashcam auf Blockwart macht und eher rudimentäre Verkehrsverstöße nun anzeigt, nicht nur einmal sondern dauernd. Da kriegst Du garantiert einen für drüber.

Also einfach reinbauen und aufzeichnen, Restrisiko, aber mit den richtigen Aufnahmeeinstellungen größtenteils toleriert und dann meistens super, wenn was ernstes passiert (z.B. auch Unfall mit Fahrerflucht!).
Anzeigen von Verkehrsverstößen anderer, wo niemand zu Schaden kommt: bleiben lassen.
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